"Gesellschaft für Freie Publizistik e.V." (GFP)

Gegründet :
1960
Sitz :
München
Vorsitzender :
 
Publikation :
Das Freie Forum
Anzahl der Mitglieder :
ca. 40 in B.-W.

ca. 450 Bund 


 

Im Jahr 1960 wurde von ehemaligen SS- und NSDAP-Angehörigen die "Gesellschaft für Freie Publizistik" (GFP) mit dem Ziel gegründet, rechtsextremistischen Verlegern, Schriftstellern und Publizisten ein Forum zur Verbreitung ihres Gedankenguts zu geben und "Aufklärungsarbeit" zu leisten. In der Werbeschrift "Wahrheit und Freiheit" heißt es dazu:

     "Die GFP sieht ihre Aufgabe auch in der Aufklärung über Geschichtsentstellungen, insbesondere in der
     Frage der Kriegsschuld an beiden Weltkriegen und in der Richtigstellung einseitiger Verzerrungen in der
     Zeitgeschichte."

Vorsitzender der GFP ist seit 1992 der ehemalige "Chefideologe" der NPD, Dr. Rolf Kosiek. Zu den wenigen Aktivitäten des Vereins gehört der alljährliche GFP-Kongress, der 1999 vom 16. bis 18. April unter dem Motto "Deutschland und Europa - Erneuerung statt Völkermord" in Wernigerode/Sachsen-Anhalt stattfand. Zu den Referenten der Veranstaltung zählte auch der bayerische Verleger und Publizist Dr. Gerd Sudholt, der bis 1991 selbst GFP-Vorsitzender war. In seinem Vortrag vor rund 400 Kongressteilnehmern kritisierte er die "Zunft der Geschichtswissenschaftler" und griff ein typisches Thema rechtsextremistischer Agitation auf: die "Umerziehung" der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Alliierten. Nach rechtsextremistischem Verständnis wird die "Umerziehung", die die Schaffung der Grundlagen für eine demokratische Gesellschaft zum Ziel hatte, als aufgezwungen und illegitim angesehen:

"... Die Tinte der Umerziehungsdekrete, ... war noch nicht trocken, da machten sie sich schon daran, die    Geschichte der neueren und neuesten Zeit ... umzuschreiben und die Ereignisse so darzustellen, dass sie in
das Raster der Umerziehung passten. Die Historiker mutierten von Geschichtsschreibern zu Geschichtsverbesserern und Geschichtsverwässerern." (Kongressprotokoll 1999, S. 139)
 

(Quelle: Baden-WürttembergVerfassungsbericht 1999)

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